Im Schadensfall benötigen wir im Rahmen des Anspruchsverfahrens einen fotografischen Nachweis sowohl über die Beschädigung des Pakets als auch der Verpackung selbst. Sie müssen Ihrer Reklamation drei Fotos mit folgendem Inhalt beifügen: das Paket in seiner Gesamtheit, die beschädigte Ware und die Verpackung:
1. Foto der beschädigten Ware in ihrer Gesamtheit:
Das Foto muss den Schaden in seiner Gesamtheit zeigen und nicht nur einen einzelnen Ausschnitt der beschädigten Ware. Bei mehreren identischen Artikeln müssen alle Artikel auf einem einzigen Bild zu sehen sein.
2. Foto der Außenverpackung, einschließlich des Etiketts:
Das Foto muss zeigen, dass der Versand mit dem gewünschten Versanddienstleister erfolgt ist und dass die Reklamation der gebuchten Sendung entspricht. Bitte machen Sie das Foto aus einer gewissen Entfernung, damit die Umverpackung und das Versandetikett zu sehen sind.
3. Fotos der Waren und ihrer Innenverpackung:
Auf dem Foto muss erkennbar sein, welche Verpackung zum Schutz der Ware während des Transports verwendet wurde. Wir benötigen ein Foto der beschädigten Ware in der verwendeten Verpackung, so wie sie der Empfänger erhalten hat.
BEWAHREN SIE DIE VERWENDETE VERPACKUNG AUF
Wir empfehlen Ihnen dringend, die beschädigte(n) Ware(n) sowie die Paketverpackung bis zur Schadensregulierung aufzubewahren.