Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie das Anspruchsformular innerhalb der genannten Frist ausfüllen und die je nach Anspruchstyp erforderlichen Unterlagen einreichen:
BESCHÄDIGUNG
FRIST BEI BESCHÄDIGUNG
Im Falle einer Beschädigung müssen Sie uns spätestens sieben Kalendertage nach dem Zustelldatum kontaktieren.
NACHWEIS DES WARENWERTES
Es ist immer zwingend erforderlich, die Kaufrechnung für die Ware, die weniger als 60 Tage vor dem Versanddatum ausgestellt worden sein muss (Quittung oder MwSt.-Rechnung), oder den Kaufbeleg (z. B. PayPal-Beleg, Kopie der Überweisung des Käufers, Preisliste der versendeten Ware oder, bei Kunsthandwerk, des zur Herstellung verwendeten Materials) vorzulegen.
BILDER VON DER BESCHÄDIGUNG
Im Falle einer Beschädigung werden Sie im Anspruchsformular aufgefordert, drei Bilder des Pakets mit folgenden Merkmalen beizufügen:
- Fotos der beschädigten Ware im Ganzen und nicht nur ein Ausschnitt davon.
- Foto der gelieferten Ware, verpackt mit ihrer Innenverpackung, die den Inhalt während des Transports geschützt hat.
- Foto des kompletten Pakets, in dem Zustand, in dem es sich bei der Zustellung befand, wobei das Paket in seiner Gesamtheit und mit dem Etikett des Versanddienstleisters zu sehen sein muss.
BEWAHREN SIE DIE FÜR DIE SENDUNG VERWENDETE VERPACKUNG AUF
Bei Beschädigungen und/oder Manipulationen sind stets die Verpackung und die Ware aufzubewahren. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass der Versanddienstleister oder die Versicherung Sie nach Beginn der Überprüfung um weitere Fotos sowohl des Pakets als auch der Ware bittet oder einen Experten zur Prüfung vor Ort schickt.
VERLUST
FRIST BEI VERLUST
- Wenn Sie innerhalb von 28 Kalendertagen ab dem Versanddatum keine aktualisierte Nachricht zu Ihrem Auftrag über die Online-Sendungsverfolgung erhalten, müssen Sie den Packlink-Kundenservice kontaktieren, um eine Überprüfung beim Versanddienstleister einzuleiten.
- Die Reaktionszeit des Versanddienstleisters beträgt in der Regel maximal 30 Werktage ab der Geltendmachung des Anspruchs.
- Wenn das Paket innerhalb von 30 Tagen nach der Reklamation gefunden wird, wird es an den Absender zurückgeschickt. In diesem Fall erfolgt die Zustellung nach den normalen Verlauf (Zustellung des Pakets oder Versandanzeige usw.).
- Wenn das Paket mehr als 30 Tage nach Eröffnung der Überprüfung nicht auffindbar ist, muss ein Antrag auf Schadensersatz eingereicht werden.
- Anm.: Wenn Sie sich nicht innerhalb von 28 Werktagen nach dem Versanddatum mit dem Packlink-Kundenservice in Verbindung gesetzt haben, um das Suchverfahren einzuleiten, wird der Versanddienstleister kein Schadensregulierungsverfahren in Betracht ziehen.
KAUFRECHNUNG, VERKAUFSBELEG, WERTERKLÄRUNG
Es ist immer zwingend erforderlich, die Kaufrechnung für die Ware, die weniger als 60 Tage vor dem Versanddatum ausgestellt sein muss (Quittung oder MwSt.-Rechnung), oder den Kaufbeleg (z. B. PayPal-Beleg, Kopie der Überweisung des Käufers, Preisliste der versendeten Ware oder, bei Kunsthandwerk, des zur Herstellung verwendeten Materials) vorzulegen.