Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Ihre Sendung auf dem Transportweg beschädigt wurde:
- Unterschreiben Sie den Zustellnachweis des Versanddienstleisters mit „Schaden quittiert“ oder „Beschädigt“.
- Bewahren Sie die Außen- und Innenverpackung so, wie Sie diese erhalten haben, bis zum nächsten Kontakt auf. Manchmal führen Versanddienstleister ein Sachverständigengutachten durch, um das Ausmaß des Schadens an der Ware zu beurteilen.
- Machen Sie ein detailliertes Foto von der Außen- und Innenverpackung sowie der beschädigten Ware. Achten Sie darauf, dass auch das Etikett des Versanddienstleisters, mit dem die Sendung verschickt wurde, zu sehen ist.
- Wir empfehlen immer, die Ware sowie die Innen- und Außenverpackung der Sendung zu fotografieren, bevor sie dem Kurier ausgehändigt wird. Dadurch ist es im Schadensfall einfacher nachzuweisen, dass die Originalverpackung in einwandfreiem Zustand war.
Schicken Sie den Bericht an den Packlink-Kundenservice, damit dieser Ihnen sagen kann, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Denken Sie daran, dass eine ordnungsgemäße Verpackung hilft, Schäden zu vermeiden, und dass diese unerlässlich ist, um innerhalb der vorgeschriebenen Frist und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen einen Schaden bei der Versicherung anzumelden.
WELCHE INFORMATIONEN MUSS ICH MITTEILEN, UM DAS BESCHWERDEVERFAHREN EINZULEITEN?
Bitte beachten Sie, dass die Versanddienstleister eine detaillierte Beschreibung sowohl der Ware als auch der Verpackung verlangen, um die Überprüfung einzuleiten.
Wenn die Nachverfolgung veraltet ist bzw. die Ware beschädigt ist, müssen Sie uns immer die folgenden Informationen vollständig zur Verfügung stellen:
- DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER VERSENDETEN WARE (einschließlich Modell, Farbe, Form usw.)
- DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER VERPACKUNG (Farbe, außen an der Verpackung angebrachte Etiketten, handschriftliche Vermerke usw.)
- GENAUER WERT DER WAREN (Kaufrechnung - Quittung oder Steuerrechnung - oder Verkaufsrechnung - z. B. Paypal-Beleg, Kopie der Überweisung des Käufers oder Preisliste der versendeten Ware - beifügen)
Bei Beschädigungen oder Manipulationen müssen Sie außerdem Folgendes beilegen
- DEN ZUSTELLNACHWEIS ODER EINE ANDERE QUITTUNG, DIE BEI DER ÜBERGABE VOM EMPFÄNGER UNTERSCHRIEBEN WURDE
- PHOTOS DER WARE SOWIE DER INNEN- UND AUßENVERPACKUNG
Im Falle einer Beschädigung oder Manipulation müssen der Reklamation mindestens vier Fotos des Pakets und der betroffenen Ware mit folgenden Merkmalen beigefügt werden:
- Foto des kompletten Pakets (aus ausreichender Entfernung aufgenommen, sodass es in seiner Gesamtheit sichtbar ist)
- Foto der beschädigten Ware (nicht nur ein einziger Ausschnitt der beschädigten Ware)
- Foto der Außenverpackung mit sichtbarem Etikett des Versanddienstleisters
- Foto der gelieferten Ware, verpackt mit ihrer Innenverpackung, die den Inhalt während des Transports geschützt hat.
- Falls vorhanden, ein Foto der Ware und der vorbereiteten Verpackung vor der Abholung.