EINFÜHRUNG
Wenn Sie ein Paket mit UPS versenden, stellen Sie sicher, dass Sie keine alte Verpackung wiederverwenden, die mit Gefahrgutzeichen versehen ist, da dies dazu führt, dass Ihr Paket von UPS zurückgehalten wird.
Die Begriffe Gefahrgut und Gefahrstoffe haben die gleiche Bedeutung. Wenn nicht zugelassene Gefahrgutsendungen im UPS Netzwerk gefunden werden, wird das Paket zurückgehalten und der Absender muss zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
GEFAHRGUTVORFALL
Wenn Sie Verpackungsmaterial mit Gefahrgut- bzw. Gefahrstoffhinweisen verwenden, muss bei UPS ein Vorfallbericht erstellt werden, der die Zustellung Ihres Pakets verzögert.
Ein Gefahrgutvorfall liegt vor, wenn es zu einer unbeabsichtigten Freisetzung von Gefahrgut aus einer deklarierten oder nicht deklarierten Gefahrgutsendung kommt. In diesem Fall wird das Paket von UPS zurückgehalten.
GEFAHRGUTABWEICHUNG
Eine Gefahrgutabweichung liegt vor, wenn ein Paket nicht den UPS-Vorschriften entspricht.
Beispiele:
- nicht deklarierte Gefahrgüter, die bei Zoll- oder UPS-Kontrollen gefunden werden;
- zugelassene Gefahrgutpakete, bei denen nach der formellen Annahme durch UPS festgestellt wird, dass diese falsch gekennzeichnet, etikettiert oder verpackt sind oder ihnen die falschen Dokumente beiliegen;
- als Gefahrgut etikettierte oder gekennzeichnete Versandstücke, die nicht zugelassene Gefahrgüter oder -stoffe enthalten; und
- Gefahrgüter, die durch Dokumentationsprüfungen gefunden wurden.
FOLLOW-UP MIT DEM ABSENDER
In allen Fällen muss der Absender zur Klärung kontaktiert werden. Bei nicht deklarierten Sendungen wird der Absender darauf hingewiesen, dass wir solche Sendungen nicht annehmen können und dass eine solche Sendung gegen internationales Recht sowie die UPS-Bedingungen verstößt. Der Absender sollte daran denken, keine alten Kartons mit Gefahrendiamanten-Kennzeichnung zu verwenden bzw. alle nicht zutreffenden Kennzeichnungen zu entfernen.