Wenn die Sendungsverfolgung anzeigt, dass die Ware zugestellt wurde, der Empfänger jedoch behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, können Sie als Versender einen vom Empfänger unterschriebenen Zustellnachweis anfordern.
Standard-Serviceleistungen garantieren nicht die Zustellung an einen bestimmten Empfänger und der Versanddienstleister ist hierbei nur verpflichtet, die Ware an der auf dem Versandetikett angegebenen Adresse zuzustellen. Es besteht keine Verpflichtung, die Zustellung an eine bestimmte Person durchzuführen.
Zur Vermeidung von Lagerkosten kann die Ware beim Hausmeister/Sekretariat oder bei einem Nachbarn abgegeben werden. Die Ware kann auch an einem sicheren Ort abgelegt werden: Zustellung an einem sicheren Ort
Bitte beachten Sie Folgendes: Sie können den Zustellnachweis und die Unterschrift einer volljährigen Person vor der Buchung des Etiketts wählen. Erfolgt dies nicht, kann das Paket auch an einen sicheren Ort zugestellt werden. Wenn das Paket ohne die Option eines Zustellnachweis versendet wird und Sie diesen später benötigen, wird man sich zwar darum bemühen, einen solchen zu besorgen, es besteht jedoch keine Garantie, dass dies auch gelingt.