Manchmal kann es vorkommen, das eine Sendung beim Transport beschädigt wird. Deshalb sollten Sie Ihre Sendung unbedingt richtig verpacken, um das Risiko zu verringern.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Paket beschädigt zugestellt wird, sollten Sie den Fahrer informieren und den Lieferschein mit dem Vermerk unterschreiben, dass das Paket beschädigt ist.
Wenn Sie den Lieferschein nicht mit dem Schadensvermerk unterschreiben, akzeptiert Packlink keine Schadensersatzansprüche.
Nachdem Sie den Lieferschein unterschrieben und auf den Schaden hingewiesen haben, fotografieren Sie das Paket und die Verpackung (inklusive Etiketten) und bewahren Sie die Originalverpackung auf. So können wir den Schaden bewerten und beurteilen, ob ein Entschädigungsanspruch besteht.
Bitte lesen Sie sorgfältig Die fünf Grundvoraussetzungen zur Geltendmachung von Ansprüchen